Produktinformation orthopädische Maßschuhe:

orthopädische Maßschuhe

Bei bestimmten orth. Problemen (wie z.B. Amputationen am Fuß, starker Arthrose im Sprunggelenk, starken Fußfehlstellungen (z.B. Sichelfuß) oder starken Beinverkürzungen) werden häufig orth. Maßschuhe durch den behandelnden Arzt verordnet. Diese Schuhe werden in der Regel größtenteils von den Krankenkassen bezahlt.

Da ein Maßschuh immer ein individuelles, für einen Patienten hergestelltes Produkt darstellt, kann an dieser Stelle nur allgemein auf dieses Thema eingegangen werden.
Zwei Grundsätze gelten jedoch immer:
  1. Defektausgleich. Ein Maßschuh stellt immer als Erstes ein orth. Hilfsmittel dar, welches eine Problem möglichst behebt. Ist z.B. ein Bein 11 cm kürzer als das andere, kann ein Verkürzungsausgleich in einem Maßschuh dieses Problem beheben.
  2. Optische Finesse. Ein weiteres Ziel ist immer, einen Maßschuh optisch so zu gestalten, dass er von einem Konfektionsschuh möglichst nicht zu unterscheiden ist. So sucht ein Patient bei uns immer einen normalen Konfektionsschuh aus, den wir dann optisch kopieren und als Maßschuh herstellen. Dies ist häufig möglich, stößt aber dort an Grenzen, wo der Defektausgleich berührt wird. So sollte man z.B. bei einer Beinverkürzung von 11 cm nicht nur 5 cm ausgleichen, nur weil dies optisch gefälliger ist.